Tätigkeitsbereiche

VON HAUS AUS VIELFÄLTIG

Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, mit dem die europäische Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverletzungen durch das Unternehmen einzurichten. Diese Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Eine Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht für bestimmte Branchen zudem unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Da Verstöße gegen das HinSchG bußgeldbewährt sind, besteht für die verpflichteten Unternehmen dringender Handlungsbedarf.

Die interne Meldestelle muss nicht zwingend unternehmensintern eingerichtet werden. Statt eine eigene IT-Infrastruktur und Personal für die Meldestelle vorzuhalten, können die Aufgaben der internen Meldestelle auch von Dritten erfüllt werden. Um die Verpflichtungen aus dem HinSchG gesetzes- und richtlinienkonform umzusetzen, bietet die Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR eine auf jede Unternehmens- bzw. Konzerngröße angepasste Gesamtlösung an, die neben der Bereitstellung eines webbasierten Meldekanals auch das Handling der eingegangenen Meldungen umfasst. Das Serviceangebot der Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR beinhaltet die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen zur Einrichtung und zum Unterhalt eines entsprechenden Meldekanals nach dem HinSchG, insbesondere:

  • die technische Einrichtung eines Meldekanals;
  • die Prüfung der rechtlichen Relevanz der eingegangenen Meldung im Rahmen einer Plausibilitäts- und Missbrauchsprüfung;
  • die Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie
  • die Fristenkontrolle.

Sofern erforderlich und gewünscht, vermittelt die Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR in Fällen von festgestellten Complianceverstößen zur entsprechenden rechtlichen Beratung direkt an die jeweilige Fachabteilung der Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB. Von dort aus können insbesondere nachstehende Folgemaßnahmen ergriffen werden:

  • Rechtliche Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit dem gemeldeten Complianceverstoß durch entsprechende Fachexperten.
  • Übernahme der Vertretung des Unternehmens gegenüber Behörden, Gerichten etc.

Sollten Sie bei der Umsetzung der sich aus dem HinSchG-E resultierenden Pflichten auf unsere Dienstleistungen zurückgreifen wollen, kontaktieren Sie uns jederzeit gern telefonisch unter +49 (421) 1462195-5  oder per E-Mail an hinweisgeber@av-verwaltungen.de.

Ansprechpartner in diesem Bereich ist Moritz Naegeler.

Mit dem Begriff der Testamentsvollstreckung ist die professionelle Nachlassabwicklung gemeint. Es besteht die Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung (Einzeltestament, Ehegattentestament, Erbvertrag) zu bestimmen, dass ein sogenannter Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen bzw. Anordnungen oder Teile davon ausführen soll. Hierdurch wird erreicht, dass der letzte Wille nach dem Todesfall ordnungsgemäß ausgeführt wird.

Die Person, die als Testamentsvollstrecker bestimmt wird, fungiert als Treuhänder der verstorbenen Person (des „Erblassers“). Sie kommuniziert mit den vom Todesfall Betroffenen und vermittelt zwischen den einzelnen Beteiligten, was Erbauseinandersetzungen und Streit vorbeugt. Insbesondere bei einem umfangreichen Nachlass kann ein Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten und beraten.

Als Aufgaben des Testamentsvollstreckers können bspw. die folgenden (einzeln oder auch kombiniert) bestimmt werden:

  • Ausführung der letztwilligen Verfügungen
  • Aufteilung bzw. Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Erstellen eines Auseinandersetzungsplanes
  • Abwicklungsvollstreckung
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
  • Bezahlung der Erbschaftsteuer
  • Erbteilsvollstreckung
  • Nacherbenvollstreckung
  • zeitweise Nachlassverwaltung
  • Dauertestamentsvollstreckung (bspw. im Rahmen eines sogenannten Behindertentestamentes)

Bei Ahlers & Vogel finden Sie Ansprechpartner/innen für professionelle Beratung zur Testamentsvollstreckung, die mit den diversen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Nachlassverwaltung besonders vertraut sind. Gerne stehen wir Ihnen auch direkt als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Durch unsere erbrechtlichen Kenntnisse sind wir in der Lage, für die von Ihnen gewünschte Aufteilung zu sorgen und etwaigen Streit zwischen den Erben bzw. Vermächtnisnehmern zu vermeiden bzw. diesen zu schlichten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner in diesem Bereich sind Dr. Claudia Nottbusch und Hartmuth Sager

Aufgrund ihrer langjährigen und exzellenten Expertise in den verschiedensten Rechtsgebieten werden unsere Spezialist/innen gerne für die Mitwirkung an nationalen und internationalen Projekten zu Kommentaren, Sichtungen, Analysen, Redaktionsarbeiten, Herausgeberschaften etc. angefragt. Wir freuen uns immer sehr über das uns entgegengebrachte Vertrauen und nehmen uns gerne Zeit für solche Aufgaben.

Wenn Sie wegen einer der vorstehenden Aufgaben eine Anfrage an uns richten möchten, kontaktieren Sie uns gerne.